Defekte Datenträger werden mechanisch zerstört (Shreddern) und über einen Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert der stofflichen Verwertung zugeführt.
Des Weiteren unterliegen unsere Mitarbeiter dem Datengeheimnis nach §5 BDSG und §25 des Landesdatenschutzgesetzes LDSG. Somit ist sichergestellt und Sie sind Ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Sorgfaltspflicht nachgekommen.
Oftmals wird das Löschen von Daten immer wieder unterschätzt und lediglich ein Löschvorgang nach dem „Format C: Prinzip“ durchgeführt der definiv und statistisch erwiesen nicht ausreichend ist.
Handeln Sie daher verantwortungsbewusst und geben Sie Ihre Daten in die sicheren Hände der technocycle GmbH!
Sprechen Sie mit einem unserer Spezialisten über Ihre Anforderungen an die Datensicherheit und Datenlöschung: